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eine Aufgabe, bei der Sie genau dies täglich umsetzen können?

Dann machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf!

Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen selbstbestimmt ausüben können.

Wir unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen

  • vorbereitende und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung und Fortbildung
  • ausführliche Informationen und Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen
  • die Vermittlung passender Familien
  • die Begleitung des Tagespflegeverhältnisses
  • Beratung bei pädagogischen Fragen

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Qualifizierung und den Beruf der Kindertagespflegeperson.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einer Grundqualifizierung mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten in zwei Kursen
  • Vorlage eines Lebenslaufs
  • Kenntnis der deutschen Sprache (B2 oder deutscher Bildungsabschluss, der mindestens dem Hauptschulabschluss entpricht)
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a BZRG aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre
  • Nachweis über einen Schul- oder Ausbildungsabschluss
  • Vorlage Masernimpfschutz
  • Hygienebelehrung nach §43 IfSG 
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Kinderschutzvereinbarung
  • Eignungsüberprüfung
  • Hausbesuch

Steuern, Versicherungen, Förderungen

Steuern, Versicherungen, Förderungen

Wer als Kindertagespflegeperson ein oder mehrere Kinder bei sich zuhause betreut, gilt in der Regel als „beruflich selbstständig“. Daher müssen Tageseltern ihre Einnahmen versteuern. Von den direkten Einnahmen können erhebliche Beträge abgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Ansprechperson.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung die sich aus dem Ertrag der öffentlich geförderten Kindertagespflege ergeben (laufende Geldleistung abzüglich Betriebskostenpauschale = Gewinn = Einkommen) können bis zur Hälfte vom Landratsamt Ludwigsburg erstattet werden. Das stärkt die finanzielle Attraktivität der Arbeit von Tageseltern.

Tageseltern müssen sich als Selbstständige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die notwendigen Adressen erhalten Sie im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung – anmelden müssen Sie sich selbst. Die Beiträge zur Unfallversicherung bekommen Sie vom Jugendamt mit der laufenden Geldleistung in voller Höhe erstattet, wenn Sie mindestens ein Kind betreuen, dessen Betreuung durch das Jugendamt finanziell gefördert wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft.

Das Landratsamt hat für alle Kindertagespflegepersonen und alle Tagespflegekinder im Landkreis Ludwigsburg eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen – hier kommen auf Kindertagespflegepersonen und Familien keine weiteren Kosten zu.

 

Pflegeerlaubnis

Pflegeerlaubnis

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb dessen/deren Wohnung gegen Entgelt mehr als 15 Wochenstunden und länger als drei Monate betreuen will, benötigen Sie benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.  Die Pflegeerlaubnis kann nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifizierung (Kurs 1) beantragt werden.

Online-Formular "Tagespflegeperson werden"

"Tagespflegeperson werden" Über diesen Link gelangen Sie zu einem Onlineformular auf dem Portal "Service-BW". Im ersten Schritt werden Sie darum gebeten, sich ein neues Servicekonto anzulegen oder sich in Ihr bereits vorhandenes Service-BW-Konto einzuloggen. Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie dann automatisch zum gewünschten Formular.