Kindernester
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
In Landkreis Ludwigsburg wird diese Form der Kindertagespflege „Kindernest“ genannt. Die Räume dafür können Eigentum von Tageseltern oder von ihnen angemietet sein. Es ist ebenso möglich, dass solche Räume beispielsweise von der Stadt oder der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Im Kindernest können mindestens zwei Tagespflegepersonen bis zu neun gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Wenn mehr als sieben Kinder betreut werden sollen, muss eine der beiden Tagespflegepersonen eine „Fachkraft im Sinne von § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)“ sein (beispielsweise Erzieher/in).
An die Tageseltern und an die Räumlichkeiten werden spezielle Anforderungen gestellt. Auch für das Zubereiten von Mahlzeiten gibt es Hygienevorschriften. Hierüber informieren wir Sie gerne im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung.
Wenn Sie sich für die Tätigkeit in einem Kindernest interessieren, können Sie sich gerne an eine der folgenden Ansprechpersonen wenden:
Frau Ulrike Schäfer
Gründungberatung Kindernester
Telefon: 07141 144-42127
E-Mail: ulrike.schaefer[at]landkreis-ludwigsburg.de
Sprechzeiten: Mo. 8.30 bis 10.00 Uhr Di. 9.00 bis 11.00 Uhr
Frau Sylvia König
Gründungsberatung Kindernester
Telefon: 07141 144-47602
E-Mail: sylvia.koenig[at]landkreis-ludwigsburg.de
Sprechzeiten: Di. 10.00 bis 12.00 Uhr Mi. 8.00 bis 10.00 Uhr