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Kindernester

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

In Landkreis Ludwigsburg wird diese Form der Kindertagespflege „Kindernest“ genannt. Die Räume dafür können Eigentum von Tageseltern oder von ihnen angemietet sein. Es ist ebenso möglich, dass solche Räume beispielsweise von der Stadt oder der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Im Kindernest können mindestens zwei Tagespflegepersonen bis zu neun gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Wenn mehr als sieben Kinder betreut werden sollen, muss eine der beiden Tagespflegepersonen eine „Fachkraft im Sinne von § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)“ sein (beispielsweise Erzieher/in).

An die Tageseltern und an die Räumlichkeiten werden spezielle Anforderungen gestellt. Auch für das Zubereiten von Mahlzeiten gibt es Hygienevorschriften. Hierüber informieren wir Sie gerne im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung.

Wenn Sie sich für die Tätigkeit in einem Kindernest interessieren, können Sie sich gerne an eine der folgenden Ansprechpersonen wenden:

Frau Ulrike Schäfer

Gründungberatung Kindernester

Telefon: 07141 144-42127
E-Mail: ulrike.schaefer[at]landkreis-ludwigsburg.de

Sprechzeiten:     Mo. 8.30 bis 10.00 Uhr   Di. 9.00 bis 11.00 Uhr

Frau Sylvia König

Gründungsberatung Kindernester

Telefon: 07141 144-47602
E-Mail: sylvia.koenig[at]landkreis-ludwigsburg.de

Sprechzeiten:     Di. 10.00 bis 12.00 Uhr   Mi. 8.00 bis 10.00 Uhr

Werden auch Sie Tagesmutter oder -vater!

Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

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