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Finanzielle Förderung

Übernahme der Kosten der Kindertagespflege

Sie können beim Landratsamt, Geschäftsteil "Finanzierung Kindertagesbetreuung", einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnhaft sind.

Zur Antragstellung füllen Sie bitte den nachfolgenden Antrag aus.

Die aktuelle Kostenbeitragstabelle des Landkreises Ludwigsburg finden Sie hier. Das für die Einstufung in die Kostenbeitragstabelle maßgebliche Einkommen ist das Haushaltseinkommen (netto) abzüglich 322 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind.

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte direkt an den Geschäftsteil 408 "Finanzierung Kindertagesbetreuung". Dieser Aufgabenbereich ist regional organisiert, nach dem Ort der Pflegestelle.

So stellen Sie einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege

Bitte füllen Sie den Antrag auf finanzielle Förderung aus und wenden Sie sich damit bitte an Ihre Wohnort-Gemeinde. Diese bestätigt darauf, dass sie an dem Fördermodell teilnimmt. Sie teilt dann auch die Kosten für einen vergleichbaren KiTaplatz in Ihrer Gemeinde mit. Dieser Betrag bildet die Obergrenze für den von den Eltern zu entrichtenden Kostenbeitrag. Ihre Gemeinde leitet anschließend Ihren Antrag an den zuständigen Sachbearbeiter / an die zuständige Sachbearbeiterin bei GT 408 "Finanzierung Kindertagesbetreuung" weiter.

Für Kinder über 3 Jahre stellen Sie den Antrag direkt beim Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil 408 "Finanzierung Kindertagesbetreuung", Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg.

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson im Geschäftsteil 408.

Weitere finanzielle Unterstützung für Kinder unter drei Jahren

Für Kinder zwischen einem und drei Jahren gibt es einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege. Im Landkreis Ludwigsburg wurde der Betreuungsumfang auf bis zu 30 Stunden pro Woche festgelegt. Wird ein höherer Anspruch geltend gemacht, muss der Bedarf von den Eltern nachgewiesen werden. Das gilt auch dann, wenn das Kind jünger als 1 Jahr oder älter als drei Jahre ist.

Kinder über 3 Jahre haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Hier kann bei Bedarf ergänzend Kindertagespflege in Frage kommen.

Im Landkreis Ludwigsburg gilt die Regelung, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege nicht teurer ist als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sollten vor Ort die Gebühren für eine Kindertageseinrichtung günstiger sein als eine entsprechende Betreuung in der Kindertagespflege, werden die „Mehrkosten“ zukünftig von den Kommunen ausgeglichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Betreuungsverhältnis bei den Tageseltern mit 8,20 € pro Kind und Stunde öffentlich gefördert wird.

Die Kosten für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege ist somit nicht teurer als ein vergleichbarer Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Die Betreuungskosten für Kinder sind steuerlich absetzbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.