Praxisbegleitende Fortbildungen
Tagespflegepersonen, die ihre Grundqualifizierung abgeschlossen haben, sind seit 2022 dazu verpflichtet, jährlich 20 Unterrichtseinheiten (UE) an praxisbegleitenden Fortbildungen zu absolvieren. Diese können in den verschiedenen Themenrunden, Praxisaustauschtreffen und Workshops erreicht werden.
Auch externe Veranstaltungen bei anerkannten Bildungsträgern werden dafür angerechnet.
Hierfür beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
- Kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Fachberatung um mit dieser abzuklären, ob die Inhalte der externen Veranstaltung für uns als Fortbildung gewertet werden. Bitte reichen Sie hierfür vorab eine entsprechende Beschreibung des Kursinhaltes ein.
- Die Fachberatung teilt Ihnen mit, ob die Fortbildung anerkannt wird und gegebenenfalls in welchem Umfang. Wir orientieren uns an folgendem Maßnahmenkatalog:
Seminar | Unerrichtseinheiten |
---|---|
Abendseminar | 3 UE |
Tagesseminar halbtags | 6 UE |
Tagesseminar ganztags | 9 UE |
Wochenendseminar | 14 UE |
Ganzjährige Weiterbildung | 17 UE |
- Bitte reichen Sie nach Kursteilnahme einen Nachweis der Veranstaltung bei Ihrer zuständigen Fachberatung ein, um die vorab vereinbarten Unterrichtseinheiten (UE) zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Es können nicht mehr als 14 externe Unterrichtseinheiten bzw. bei ganzjähriger Weiterbildung 17 UE pro Kalenderjahr anerkannt werden. Darüber hinausgehende externe UE`s können wir Ihnen nicht gutschreiben. Die verbleibenden UE`s, um die insgesamten 20 UE zu erreichen, sind über Kursangebote des Kompetenzzentrums Kindertagesbetreuung zu absolvieren.