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Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege

Die gesetzliche Grundlage der Kindertagespflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den §§ 22 – 24a und in § 43 SGB VIII verankert.  

Für Baden-Württemberg wurde für die Kindertagespflege Näheres im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) vom 02.01.2009 festgelegt. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat zur Kleinkindbetreuung eine Verwaltungsvorschrift vom 07.04.2021 (VwV Kleinkindbetreuung) erlassen.

Kindertagespflege wird staatlich gefördert. Art, Umfang und Voraussetzungen für die Förderung sind in § 23 SGB VIII beschrieben.

Nach § 43 SGB VIII benötigt eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater dann eine Pflegeerlaubnis, wenn sie oder er ein Kind, außerhalb dessen Wohnung, gegen Entgelt, mehr als 15 Wochenstunden und länger als 3 Monate betreuen will. Die Pflegeerlaubnis muss beim zuständigen Jugendamt (Komptenzzentrum Kindertagesbetreuung) beantragt werden. Die Erlaubnis kann für bis zu fünf fremde Kinder, befristet auf fünf Jahre, erteilt werden.

Die Erteilung der Pflegeerlaubnis, wie auch die finanzielle Förderung der einzelnen Pflegeverhältnisse ist u. a. an folgende Voraussetzungen bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater gebunden:

  • Teilnahme an einer Grundqualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahme an einem Kindernotfallkurs
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
  • eine Hygienebelehrung nach §43 IfSG besuchen
  • Maserschutzimpfung
  • Schulabschlusszeugnis
  • Lebenslauf

Eine weitere, wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Tagespflegeverhältnisse und für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die persönliche Eignung der Tagesmutter oder des Tagesvaters für eine solche Tätigkeit. Teil der Eignungsprüfung ist daher auch ein persönliches Gespräch – in der Regel bei einem Hausbesuch – mit unseren pädagogischen Fachkräften.

Grundsätzlich müssen Tagesmütter bzw. Tagesväter volljährig und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie sollten gesund und belastbar sein, um den Tagesablauf mit einem oder mehreren Kindern gut meistern zu können. Förderliche erzieherische Vorstellungen gehören ebenso zu den Voraussetzungen, wie die Bereitschaft, sich in Fragen der Kindertagespflege fortzubilden und eine Grundqualifizierung zu absolvieren.

Für die Tagesbetreuung im eigenen Haushalt müssen Tagesmütter und Tagesväter über Räumlichkeiten verfügen, die kindersicher sind und in denen Kinder sich wohl fühlen können. Größe und Beschaffenheit der vorhandenen Räume bestimmen mit, wie viele Kinder in welchem Alter im Rahmen der Tagespflege aufgenommen werden können.

Wichtige Hinweise zur Unfallverhütung finden Sie unter Downloads.

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Bei jeder Form der Kindertagespflege empfehlen wir den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung. Einen Mustervordruck können Sie unter Downloads herunterladen.

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