Praxisbegleitende Fortbildungen
Tagespflegepersonen, die ihre Grundqualifizierung abgeschlossen haben, sind seit 2022 dazu verpflichtet, jährlich 20 Unterrichtseinheiten (UE) an praxisbegleitenden Fortbildungen zu absolvieren. Diese können durch die Teilnahme an verschiedenen Themenrunden, Praxisaustauschtreffen und Workshops erreicht werden. Wir bieten dazu ein vielfältiges Fortbildungsprogramm an.
Auch externe Veranstaltungen bei anerkannten Bildungsträgern werden dafür angerechnet.
Hierfür beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
- Kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Fachberatung, um mit dieser abzuklären, ob die Inhalte der externen Veranstaltung für uns als Fortbildung gewertet werden können. Bitte reichen Sie hierfür vorab eine entsprechende Beschreibung des Kursinhaltes ein.
- Die Fachberatung teilt Ihnen anschließend mit, ob die Fortbildung anerkannt wird und in welchem Umfang. Wir orientieren uns an folgendem Maßnahmenkatalog:
Seminar | Unterrichtseinheiten |
---|---|
Abendseminar | 3 UE |
Tagesseminar halbtags | 6 UE |
Tagesseminar ganztags | 9 UE |
Wochenendseminar | 14 UE |
Ganzjährige Weiterbildung | 17 UE |
- Bitte reichen Sie nach Kursteilnahme einen Nachweis der Veranstaltung bei Ihrer zuständigen Fachberatung ein, um die vorab vereinbarten Unterrichtseinheiten (UE) zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Es können nicht mehr als 14 extern absolvierte UE bzw. bei ganzjährigen Weiterbildungen 17 extern absolvierte UE pro Kalenderjahr anerkannt werden. Sollten Sie darüber hinaus weitere externe Fortbildungen besuchen, können wir Ihnen diese leider nicht gutschreiben. Damit die geforderten 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr erreicht werden können, müssen die verbleibenden UE über Kursangebote des Kompetenzzentrums Kindertagesbetreuung abgedeckt werden.