Grundqualifizierung

Die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wird in einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg durchgeführt.
Die Qualifizierung im Umfang von 300 UE ist unterteilt in Kurs 1 mit 50 UE, den Sie tätigkeitsvorbereitend besuchen und Kurs 2 im Umfang von 250 UE, den Sie berufsbegleitend besuchen, während Sie bereits Kinder betreuen.
FAQ zum Qualifizierungskonzept QHB-BW
Was beinhaltet das Qualifizierungskonzept (QHB - BW)?
Zentrale Inhalte im Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege bilden folgende Themenkomplexe:
Frühpädagogik mit den Schwerpunkten
- Entwicklungspsychologie
- Pädagogisches Handeln
- Bindungstheorien
- Kommunikationsstrategien
- Konzeptionsentwicklung
- Aufbau Kindertagespflege mit den Schwerpunkten
- rechtliche Grundlagen
- Finanzplanung
- Kursrahmung und -reflexion mit den Schwerpunkten
- Kompetenzen und eigene Ressourcen
- Vernetzung mit anderen Tagesmüttern/-vätern, Erzieher/innen
- Selbstreflexion und Fremdwahrnehmung in der Gruppe
Die Qualifizierung richtet sich nach einer kompetenzorientierten Lernmethode. Durch diese wird selbstgesteuertes, eigenmotiviertes Lernen und der Aufbau von Kompetenzen v.a. auch durch selbstreflexive Prozesse in den Mittelpunkt gestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie eine Prämie von 400€ ausbezahlt.
Wann finden die Qualifizierungskurse statt?
Der Kurs 1 mit 50UE findet abwechselnd in Präsenz und online statt.
Der aufbauende Kurs 2 mit 250UE findet in der Regel tätigkeitsbegleitend an den Wochentagen Freitag und Samstag (in Präsenz) statt.
Gibt es Sonderregelungen für bereits ausqualifizierte pädagogische Fachkräfte?
Als pädagogische Fachkraft im Sinne des Fachkräftekatalogs nach § 7 Abs. 2 KiTaG, durchlaufen Sie eine verkürzte Qualifizierung. Als Fachkraft sind Sie bereits nach 50 Unterrichtseinheiten (Kurs 1) ausqualifiziert.
Fallen Kosten für die Teilnahme an den Qualifizierungskursen an?
Die Kosten für die Qualifizierungskurse trägt zu einem Teil das Land Baden-Württemberg und zum anderen Teil fließen Bundesgelder aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ ein. Für Sie selbst ist die Teilnahme an der Qualifizierung kostenfrei! Es fallen lediglich Kosten bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und beim Besuch einer Infektionsschutzbelehrung an. Dies erfolgt jedoch erst nach vorheriger Absprache und Aufforderung Ihrer pädagogischen Fachberatung.
Gibt es nach Beendigung der Grundqualifizierung noch zusätzliche Angebote oder auch Verpflichtungen zur (Weiter-) Qualifizierung?
Im Folgejahr nach Abschluss Ihrer Grundqualifizierung sind Sie dazu verpflichtet, jährlich Fortbildungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Innerhalb von 5 Jahren müssen zudem folgende Fortbildungsthemen verpflichtend besucht werden: Kinderschutz, Kindeswohl, Kinderrechte sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Wir bieten zu allen genannten Themen Fortbildungen an, zu denen Sie sich anmelden können.
Im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung können Sie regelmäßig und kostenfrei Fortbildungen zu verschiedenen Bildungsthemen besuchen.
Müssen sich bereits ausqualifizierte Kindertagespflegepersonen erneut qualifizieren lassen?
Alle Tagespflegepersonen, die nach dem DJI-Curriculum (160UE) geschult wurden, haben Bestandsschutz, d.h. es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme an der neuen Qualifizierungsmaßnahme nach dem QHB.
Ansprechpersonen
Bei Fragen zu den Grundqualifizierungskursen 1 und 2 können Sie sich gerne an folgende
Ansprechpersonen wenden:
Planung und Organisation der Grundqualifizierungskurse
Frau Julia Meyer
Telefon: 07141 144-42225
E-Mail: julia.meyer[at]landkreis-ludwigsburg.de
Sekretariat, Organisatorische Auskünfte
Frau Stefanie Buck
Telefon: 07141 144-2103
E-Mail: tageseltern[at]landkreis-ludwigsburg.de
Referentinnen (Kontinuierliche Kursbegleitungen)
Frau Martina Hardwig
Telefon: 0151 - 73054176
E-Mail: martina.hardwig[at]landkreis-ludwigsburg.de