Erste-Hilfe-Kurs
Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
Bewerberinnen und Bewerber sind dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (Tagesseminar mit 9 Unterrichtseinheiten) zu besuchen. Dieser Kurs ist zwingend in Präsenz zu absolvieren. Der Besuch eines Onlinekurses ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Tagespflegepersonen, die bereits eine Pflegeerlaubnis besitzen, müssen spätestens im 3. Jahr nach Erteilung der Pflegeerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs erneut besuchen. Soll die Pflegeerlaubnis nach fünf Jahren verlängert werden, ist erneut ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.