Liebe Tagespflegepersonen,
Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Bereits für 2024 rückwirkend wurde der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer um 180,00 € auf 11.784,00 € angehoben. Ab 01.01.2025 steigt er nochmals auf dann 12.336,00 €. Für Verheiratete, die gemeinsam bei der Einkommensteuer veranlagt werden, gilt für 2024 der Grundfreibetrag von 23.568,00 € ab 2025 steigt er auf 24.672,00 €.
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2025 außerdem:
- Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1248,33 €.
- Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 182,26 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 174,77 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen fällig.
- In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 535,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Kinderlose 4,2 % bzw. 3,6 % mit einem eigenen Kind, d.h. 25,43 € bzw. 44,94 €. Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag um weitere 0,25 %.
- Die Bezugsgröße für die Rentenversicherung steigt 2025 einheitlich auf 3 745,00 €. Die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer fällt ab jetzt weg. Der Beitrag für die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 103,42 €. Mehr Informationen zum Thema Alterssicherung/ Rente finden Sie auf unserer Homepage.
- Im Rahmen eines Minijobs kann bis 556,00 € monatlich verdient werden.
Die Betriebskostenpauschale von max. 400,00 € pro Kind und Monat kann seit 2023 geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie dies bei der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung.