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Wenn Sie als Tagespflegeperson arbeiten möchten ...

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Kinder verstehen und begeistern?        

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Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen?

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eine Aufgabe, bei der Sie genau dies täglich umsetzen
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Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?

  • Besuch der allgemeinen Informationsveranstaltung und ggf. der Aufbau-Informationsveranstaltung für Kindernester
  • Nach Besuch der Infoveranstaltung und bei Vorliegen der Unterlagen findet ein Eignungsgespräch statt
  • Im Falle der Eignung, Anmeldung zum Kurs 1 sowie zum Erste-Hilfe-Kurs durch die zuständige Fachberatung
  • Hausbesuch im Rahmen der Eignungsüberprüfung während Sie Kurs 1 besuchen
  • Vorlage der geforderten Unterlagen (Zeugnisse, Antrag Pflegeerlaubnis,…): Bitte beantragen Sie keine Unterlagen/ Zeugnisse ohne Aufforderung bzw. Rücksprache mit Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin!
  • Beginn der Betreuung möglich, wenn Kurs 1 abgeschlossen ist und eine Pflegeerlaubnis vorliegt!

Erfahren Sie mehr und besuchen Sie eine unserer Informationsveranstaltungen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns auch gerne eine Mail an tageseltern[at]landkreis-ludwigsburg.de oder informieren sich telefonisch unter unserer Servicenummer 07141/ 144 -2103.

Formular "Tagespflegeperson werden" online ausfüllen

Ab sofort können Sie über das Portal www.service-bw.de einige Formulare auch digital ausfüllen. Hierzu benötigen Sie ein persönliches Servicekonto auf dem Portal von Service-BW. Mit diesem Servicekonto können Sie nicht nur dieses Formular ausfüllen, sondern auch Aufgaben für andere Zwecke erledigen und so sicher mit uns oder Ihrem Bürgerbüro / Kommune kommunizieren.

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum digital ausfüllbaren Formular "Tagespflegeperson werden". Im ersten Schritt werden Sie darum gebeten, sich entweder ein neues Servicekonto anzulegen oder sich in Ihr Service-BW-Konto einzuloggen. Sie gelangen nach erfolgreicher Anmeldung automatisch zum gewünschten Formular.

https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/2100?plz=71636-71634-71642-71640-71638

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einer Grundqualifizierung mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten in zwei Kursen
  • Teilnahme an einem Kurs für Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Hygienebelehrung nach §43 IfSG besuchen
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
  • Vorlage Schulabschlusszeugnis
  • Vorlage Masernimpfschutz
  • Lebenslauf
  • Eignungsüberprüfung
  • Hausbesuch

Steuern, Versicherungen, Förderungen

Steuern, Versicherungen, Förderungen

Wer als Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater ein oder mehrere Kinder bei sich zuhause betreut, gilt in der Regel als „beruflich selbstständig“. Daher müssen Tageseltern ihre Einnahmen versteuern. Von den direkten Einnahmen können erhebliche Beträge abgesetzt werden. Wer nach Abzug der Betriebskosten mehr als 395 € im Monat verdient, muss sich auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anmelden. Wer über 450 € steuerpflichtiges Einkommen hat, muss sich auch bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Diese und weitere Informationen lesen Sie in unserer Informationsbroschüre für Tageseltern nach. Diese finden Sie wie alle für die Tagespflege wichtigen Informationen und Dokumente unter Downloads.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung die sich aus dem Ertrag der öffentlich geförderten Kindertagespflege ergeben (laufende Geldleistung abzüglich Betriebskostenpauschale = Gewinn = Einkommen) können bis zur Hälfte vom Landratsamt Ludwigsburg erstattet werden. Das stärkt die finanzielle Attraktivität der Arbeit von Tageseltern.

Tageseltern müssen sich als Selbstständige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die notwendigen Adressen erhalten Sie im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung – anmelden müssen Sie sich selbst. Die Beiträge zur Unfallversicherung bekommen Sie vom Jugendamt mit der laufenden Geldleistung in voller Höhe erstattet, wenn Sie mindestens ein Kind betreuen, dessen Betreuung durch das Jugendamt finanziell gefördert wird.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hauptverwaltung

Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Tel.: 040 20207-0

Das Landratsamt hat für alle Tagespflegepersonen und alle Tagespflegekinder im Landkreis Ludwigsburg eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen – hier kommen auf Tagespflegepersonen und Familien keine weiteren Kosten zu.

Tageseltern haben die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung einer Ausstattungspauschale bei neu geschaffenen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren für mindestens 10 Stunden/Woche zu stellen. Zwischen 500 € und 1.500 € bekommen Sie je nach wöchentlichen Betreuungsstunden, um in ihrer Wohnung einen Betreuungsplatz einzurichten. Wer ein „Kindernest“ betreiben will, kann bis zu 2.000 € je Betreuungsplatz bekommen.

Pflegeerlaubnis

Pflegeerlaubnis

Nach § 43 SGB VIII benötigt eine Tagesmutter oder ein Tagesvater dann eine Pflegeerlaubnis, wenn sie oder er ein Kind außerhalb dessen Wohnung gegen Entgelt mehr als 15 Wochenstunden und länger als drei Monate betreuen will.

Die Pflegeerlaubnis wird beim Komptenzzentrum Kindertagesbetreuung beantragt. Die Erlaubnis kann für bis zu fünf fremde Kinder, befristet auf fünf Jahre, erteilt werden. Bitte verwenden Sie dafür die vorgesehenen An- und Abmeldebögen um uns Ihre Pflegeverhältnisse mitzuteilen.

Downloads

Alle Dokumente und wichtigen Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung finden Sie unter Downloads für Tageseltern!

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