Kindernester
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
In Landkreis Ludwigsburg wird diese Form der Kindertagespflege „Kindernest“ genannt. Die Räume dafür können Eigentum von Tageseltern oder von ihnen angemietet sein. Es ist ebenso möglich, dass solche Räume beispielsweise von der Stadt oder der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Im Kindernest können mindestens zwei Tagesmütter oder -väter bis zu neun gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Wenn mehr als sieben Kinder betreut werden, muss eine/r der beiden eine „Fachkraft im Sinne von § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)“ sein (beispielsweise Erzieher/in).
An die Tageseltern und an die Räumlichkeiten werden spezielle Anforderungen gestellt. Auch für das Zubereiten von Mahlzeiten gibt es Hygienevorschriften. Hierüber informieren wir Sie gerne im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung.
Gründungsberatung
Frau Ulrike Schäfer
Gründungberatung Kindernester
Telefon: 07141 144-42127
E-Mail: ulrike.schaefer[at]landkreis-ludwigsburg.de
Sprechzeiten: Mo. 8.30 bis 10.00 Uhr Mi. 8.30 bis 10.00 Uhr