Qualifizierung
Grundqualifizierung
Die Qualifizierung für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg kann ab sofort in einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE), nach den Richtlinien des Kultusministeriums Baden-Württemberg und des ebenfalls hierzu beauftragten Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg, durchgeführt werden. Die Qualifizierung im Umfang von 300 UE ist unterteilt in Kurs 1 mit 50 UE, den Sie tätigkeitsvorbereitend besuchen und Kurs 2 im Umfang von 250 UE, den Sie berufsbegleitend besuchen, während Sie bereits Kinder betreuen.
FAQ zum neuen Qualifizierungskonzept QHB-BW
Was beinhaltet das neue Qualifizierungskonzept (QHB - BW)?
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) wurde mit der Entwicklung des Qualifizierungshandbuches (QHB) beauftragt. Zentrale Inhalte im Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege bilden folgende Themenkomplexe:
Frühpädagogik mit den Schwerpunkten
- Entwicklungspsychologie
- Pädagogisches Handeln
- Bindungstheorien
- Kommunikationsstrategien
- Konzeptionsentwicklung
- Aufbau Kindertagespflege mit den Schwerpunkten
- rechtliche Grundlagen
- Finanzplanung
- Kursrahmung und -reflexion mit den Schwerpunkten
- Kompetenzen und eigene Ressourcen
- Vernetzung mit anderen Tagesmüttern/-vätern, Erzieher/innen
- Selbstreflexion und Fremdwahrnehmung in der Gruppe
Die Qualifizierung richtet sich nach einer kompetenzorientierten Lernmethode. Durch diese wird selbstgesteuertes, eigenmotiviertes Lernen und der Aufbau von Kompetenzen v.a. auch durch selbstreflexive Prozesse in den Mittelpunkt gestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie eine Prämie von 400€ ausbezahlt.
Wann finden die Qualifizierungskurse statt?
Der Kurs 1 mit 50UE findet immer online statt.
Der aufbauende Kurs 2 mit 250UE findet in der Regel tätigkeitsbegleitend an den Wochentagen Freitag und Samstag (in Präsenz) statt.
Wenn Sie an der Qualifizierung als Tagesmutter / Tagesvater interessiert sind, melden Sie sich im nächsten Schritt gerne zu einer unserer Infoveranstalltungen an.
Gibt es Sonderregelungen für bereits ausqualifizierte pädagogische Fachkräfte?
Sind Sie bereits pädagogische Fachkraft, im Sinne des Fachkräftekatalogs nach § 7 Abs. 2 KiTaG, durchlaufen Sie eine verkürzte Qualifizierung. Es ist vorgesehen, dass Fachkräfte nach bereits nach 50 UE als ausqualifiziert gelten.
Fallen Kosten für die Teilnahme an den Qualifizierungskursen an?
Die Kosten für die Qualifizierungskurse trägt zu einem Teil das Land Baden-Württemberg und zum anderen Teil fließen Bundesgelder aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ ein. Für Sie selbst ist die Teilnahme an der Qualifizierung kostenfrei! Es fallen lediglich Kosten bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und beim Besuch einer Infektions-schutzbelehrung an. Dies erfolgt jedoch erst nach vorheriger Absprache und Aufforderung Ihrer pädagogischen Fachberatung.
Gibt es nach Beendigung der Grundqualifizierung noch zusätzliche Angebote oder auch Verpflichtungen zur (Weiter-) Qualifizierung?
Im Folgejahr nach Abschluss Ihrer Grundqualifizierung sind Sie verpflichtet, jährlich 20 UE an Fortbildungen im Rahmen von Kurs V absolvieren. Innerhalb von 5 Jahren müssen zudem folgende Fortbildungsthemen verpflichtend besucht werden: Kinderschutz, Kindeswohl, Kinderrechte sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Wir bieten zu allen genannten Themen Fortbildungen an, zu denen Sie sich anmelden können.
Im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung können Sie regelmäßig und kostenfrei Fortbildungen zu verschiedenen Bildungsthemen besuchen. Es steht Ihnen natürlich frei, Fortbildungen anderer Bildungsträger zu besuchen – die Anerkennung der UE`s sollten Sie jedoch im Vorfeld mit ihrer zuständigen Fachberatung abklären. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen hierbei Kosten entstehen können, die nicht von uns übernommen werden.