Erste-Hilfe-Kurs
Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
Neue Tagespflegepersonen und diejenigen, deren Pflegeerlaubnis nach fünf Jahren verlängert werden soll, sind dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (Tagesseminar) zu besuchen.
Tagespflegepersonen, die bereits eine Pflegeerlaubnis besitzen, müssen spätestens im 3. Jahr nach Erteilung der Pflegeerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder auffrischen.