Basierend auf der vom Bund noch für diese Woche angekündigten aktualisierten Impfverordnung startet Baden-Württemberg vom heutigen Dienstag an die Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigte Menschen ab 16 Jahren. Damit sind nun in Baden-Württemberg folgende Personen zusätzlich impfberechtigt:
- 16 bis 17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen).
- alle Personen ab 70 Jahren.
- alle Menschen ab 65, die nach §3 der Bundesimpverordnung impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen).
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