• InfosInfos

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Bezirk zuständige Fachberatung.

    Zur zuständigen Fachberatung

  • KontaktKontakt
    Telefonische Servicezeiten:

    Mo: 8:30-12 Uhr, 13:30-15:30 Uhr
    Di: 8:30-12 Uhr, 13:30-15:30 Uhr
    Mi: 8:30-12 Uhr, 13:30-15:30 Uhr
    Do: 8:30-12 Uhr, 13:30-18:00 Uhr
    Fr: 8:30-12 Uhr

  • AdresseAdresse
    Postadresse

    Postfach 760
    71607 Ludwigsburg

 header-eltern-01.jpg

Formen der Kindertagespflege

Wir vermitteln nur auf ihre Eignung überprüfte und qualifizierte Tageseltern.

Bei jeder Form der Kindertagespflege empfehlen wir den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung. Einen Mustervordruck können Sie unter Downloads herunterladen.

Je nach Art und Ort der Betreuung werden drei Betreuungs-formen unterschieden:

  • Betreuung im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters
  • Betreuung im Haushalt der Eltern des Kindes
  • Betreuung von Kindergruppen in „anderen geeigneten Räumen“

Betreuung im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters

Meistens arbeiten Tagesmütter oder Tagesväter im eigenen Haushalt. Die Betreuungszeit wird individuell nach dem Bedarf der Eltern und den Möglichkeiten der Tageseltern festgelegt. Die Kinder können stundenweise beziehungsweise an bestimmten Tagen in der Woche oder ganztags betreut werden. Auch schwierige Betreuungszeiten, wie sie häufig bei Schichtarbeit der Eltern entstehen, können nach Möglichkeiten und Absprachen der Tageseltern und der Eltern abgedeckt werden. Wichtig ist, dass Vermieter/innen von Tageseltern über die Betreuung informiert sein müssen.

Im Normalfall sollte die Tagesmutter oder der Tagesvater in der Nähe der betreffenden Familie wohnen. So können wichtige Kontakte über Jahre erhalten werden, beispielsweise zu Kindertageseinrichtungen oder zur Schule, aber auch persönliche Kontakte.

Betreuung im Haushalt der Eltern des Kindes

Eine Tagesmutter wird hier auch häufig „Kinderfrau“ genannt. Eine „Pflegeerlaubnis“ des Jugendamtes ist hier nicht erforderlich.  Das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung vermittelt nur Tageseltern und Kinderfrauen, die qualifiziert und von uns auf ihre Eignung hin überprüft wurden. Auch eine finanzielle Förderung der Betreuungsverhältnisse ist nur unter diesen Voraussetzungen möglich.

Die Eltern des Kindes treten bei dieser Betreuungsform häufig als Arbeitgeber auf. In solchen Fällen geht man in der Regel von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Bei einem Verdienst bis zu 450 € im Monat handelt es sich um einen „Minijob“. Hier muss die Tagesmutter oder der Tagesvater zumeist weder Steuern noch Sozialabgaben leisten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.minijobzentrale.de.

Betreuung von Kindergruppen in „anderen geeigneten Räumen“

Dies ist die dritte Form der Kindertagespflege: Umgangssprachlich werden solche Gruppen „Kindernest“ genannt. Die Räume dafür können Eigentum von Tageseltern oder von ihnen angemietet sein. Es ist ebenso möglich, dass solche Räume beispielsweise von der Stadt oder der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Bei dieser Form der Kindertagespflege können mindestens zwei Tagesmütter oder -väter bis zu neun gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Wenn mehr als sieben Kinder betreut werden, muss eine/r der beiden eine „Fachkraft im Sinne von § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)“ sein (beispielsweise Erzieher/in).

An die Räumlichkeiten werden spezielle Anforderungen gestellt. Auch für das Zubereiten von Mahlzeiten gibt es Hygienevorschriften. Hierüber informieren wir Sie gerne im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung.

Downloads

Bei jeder Form der Kindertagespflege empfehlen wir den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung. Einen Mustervordruck können Sie unter Downloads herunterladen.

zu den Downloads